Internet
Filesharing: Neue Abmahnwellen in Sicht?
0Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den grundsätzlichen Auskunftsanspruch von Rechteinhabern bestätigt. Das heißt nun: Internetprovider müssen Rechteinhabern Namen und Anschrift des Nutzers einer IP-Adresse mitteilen, wenn über diese ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt wurde.
Damit wurden die anders lautende Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben. Mit dem am Freitag in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss trifft das höchste deutsche Gericht eine Feststellung zu dem laut Gesetz für den Auskunftsanspruch erforderlichen “gewerblichen Ausmaß” der Rechtsverletzung (Az. I ZB 80/11).
Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt” muss Auskunft über Herkunft der Verletzung geben, so steht es in der entsprechenden Regelung des Urheberrechts (§ 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG). Weiter heißt es da, das gewerbliche Ausmaß könne sich sowohl aus der Anzahl als auch aus der Schwere der Rechtsverletzungen ergeben. Nach Ansicht des BGH setzt aber der Antrag auf Auskunft über Nutzer von IP-Adressen “kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus, sondern ist unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet.
Für “Law”-Blogger Udo Vetter haben sich die Karlsruher Richter”eindeutig gegen das Gesetz” gestellt. Mit dem Beschluss seien “Mini-Filesharer zum Abschuss freigeben”. Die Frage der Gewerblichkeit sei ohnehin “nur ein schwaches Korrektiv” gewesen, weil die Gerichte zumeist auf Interessen der Rechteinhaber abstellten. Richtig sei es dagegen zu fragen, ob der Tauschbörsennutzer gewerblich handele. Nun bleibe nur zu hoffen, “dass man am benachbarten Bundesverfassungsgericht bodenständiger denkt”.
Wir werden in Zukunft sicher wieder eine Anstieg der Abmahnungen beobachten können.
XXL Family wieder online!
0In eigener Sache:
Wir sind wieder da!
Wir haben die Domains es-funkt. de und xxlfamily.de nun zusammen gelegt. Aber nicht nur das: Auch ist es “nur” noch ein Blog. Das Forum gibt es in der Form nicht mehr. Als es vor einigen Jahren den Hype um das Thema Großfamilien gab, da war das Forum sehr gut besucht. Doch das ist mit der Zeit eingeschlafen.
Nichts desto trotz möchten wir nicht auf unsere Seite verzichten, deswegen nun dieser neue Schritt. In Zukunft schreiben wir wieder regelmäßiger und es gibt Interessantes rund um das Thema Familie!
Wir freuen uns auf eine schöne Zeit mit Euch!
Und hier geht es direkt zur Seite: www.xxlfamily.de
Neue Katergorie
0Da ich hier in diesem Blog ja nur über Dinge schreiben möchte, die wir entweder selber im Einsatz haben, oder die mich interessieren, kommen natürlich nicht jeden Tag 2-3 Artikel dazu. Damit hier aber etwas mehr “Leben” entsteht, habe ich mich dazu entschlossen noch eine Kategorie mit dem Namen “Internet” zu erstellen. Ja, sehr global gehalten, doch war das Absicht, denn es gibt viele, was ich dann hinein packen kann
Ich werde die Entwicklung beobachten und eventuell reagieren, sollten noch weitere Kategorien notwendig sein.





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