svennii
(2 Kommentare, 62 Beiträge)
Beiträge von svennii
Neuer Server
0Am kommendem Wochenende (19. – 21.05.2013) kann diese Webseite kurzzeitig nicht erreichbar sein, Grund dafür sind Serverwartungsarbeiten. Ich bitte um Verständnis. Es wird aber wenn nicht lange dauern und dann geht alles noch ein wenig schneller
Ursprünglich wollte ich diese Seite aus Zeitgründen komplett einstellen, aber dann erreichte mich wieder einmal eine Email, in der mir angeboten wurde etwas zu schreiben. Das passiert zwar öfters, aber diesmal wurde mir doch klar, ich möchte diese Seite eigentlich gar nicht aufgeben.
Es wird in Zukunft wieder regelmäßig Bereichte geben. Ich freue mich
Wie es weiter geht…
0Ohje, hier ist ja sehr, sehr lange nichts passiert. Das lag einfach an meinem neuen beruflichen Umfeld, der Einarbeitung etc.
Aber hier wird es nun bald weiter gehen. Ich werde das Blog etwas anders gestalten, die ein oder andere Kategorie abwählen, bzw. neu hinzufügen. Doch lasse ich es dabei online, denn wie ich sehen kann, gibt es doch noch regen Zulauf auf ganz bestimmte Themen.
Ich freue mich auf den bevorstehenden “Relaunch”.
Jetzt doch iPhone und iPad…
0Ja, ihr habt richtig gelesen, ich beschäftige mich gerade intensiv mit dem Produkten von Apple.
Ich. Als bekennender Android- und Windowsuser.
Wie das nun kommt und was ich zu sagen habe werdet ihr hier bald lesen können. Ich bin beruflich nun seit einigen Wochen recht eingespannt und komme einfach nicht mehr wirklich zum schreiben. Ich möchte es aber wieder schleunigst änder!
Vorab sei aber gesagt: Apple ist nicht wirklich schlecht und sieht immer gut aus, aber eben doch eine Spur “zu einfach”. In diesem Sinne allen ein schönes Wochenende!
Filesharing: Neue Abmahnwellen in Sicht?
0Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den grundsätzlichen Auskunftsanspruch von Rechteinhabern bestätigt. Das heißt nun: Internetprovider müssen Rechteinhabern Namen und Anschrift des Nutzers einer IP-Adresse mitteilen, wenn über diese ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt wurde.
Damit wurden die anders lautende Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben. Mit dem am Freitag in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss trifft das höchste deutsche Gericht eine Feststellung zu dem laut Gesetz für den Auskunftsanspruch erforderlichen “gewerblichen Ausmaß” der Rechtsverletzung (Az. I ZB 80/11).
Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt” muss Auskunft über Herkunft der Verletzung geben, so steht es in der entsprechenden Regelung des Urheberrechts (§ 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG). Weiter heißt es da, das gewerbliche Ausmaß könne sich sowohl aus der Anzahl als auch aus der Schwere der Rechtsverletzungen ergeben. Nach Ansicht des BGH setzt aber der Antrag auf Auskunft über Nutzer von IP-Adressen “kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus, sondern ist unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet.
Für “Law”-Blogger Udo Vetter haben sich die Karlsruher Richter”eindeutig gegen das Gesetz” gestellt. Mit dem Beschluss seien “Mini-Filesharer zum Abschuss freigeben”. Die Frage der Gewerblichkeit sei ohnehin “nur ein schwaches Korrektiv” gewesen, weil die Gerichte zumeist auf Interessen der Rechteinhaber abstellten. Richtig sei es dagegen zu fragen, ob der Tauschbörsennutzer gewerblich handele. Nun bleibe nur zu hoffen, “dass man am benachbarten Bundesverfassungsgericht bodenständiger denkt”.
Wir werden in Zukunft sicher wieder eine Anstieg der Abmahnungen beobachten können.
Endgültiger Samsung Galaxy Ace 2 Test
0Nun hat es doch länger gedauert, als ursprünglich geplant. Nicht nur das ich beruflich stark eingebunden war, auch habe ich das Telefon wirklich sehr lange und sehr gerne genutzt.
Ich schicke es “ungerne” wieder zurück zu Tchibo
OK, wo fange ich an? Einen technischen Überblick gab es ja schon an dieser Stelle. Daran anknüpfend zunächst einmal ein Fazit schon vorab:
Das Telefon ist einfach gut. Ein unermüdliches Arbeitstier. In jedem Fall sein Geld wert!
Samsung Galaxy Ace 2 Test
2Ich habe ein Gerät von Tchibo geschickt bekommen und wie hier angekündigt werde ich über den Test berichten. Seit fast einer Woche nun habe ich das Telefon immer mit dabei und habe bisher einen sehr positiven Eindruck von dem Gerät erhalten.
Wenn es Fragen zu dem Gerät geben sollte, dann schreibt sie hier in die Kommentare, ich werde versuchen alles zu beantworten.
Am Sonntag werde ich wohl soweit sein um ausführlich über das Gerät schreiben zu können.
Galaxy Ace 2 von Samsung
2Technik & Lifestyle, so lautet der Name einer Tchibo-Wochenwelt. Und in der nächsten Woche gibt es es unter anderem das Smartphone Galaxy Ace 2 von Samsung.
Ein Smartphone nicht nur für Anfänger
Als Nachfolger eines der erfolgreichsten Smartphones des letzten Jahres überzeugt das neue Samsung Galaxy Ace 2 selbst anspruchsvolle Nutzer mit extraschneller Datenübertragung und dem leistungsstarken Dual-Core-Prozessor. Das Android Betriebssystem, welches ganz nach Belieben durch zahlreiche Apps aus dem Google Play Store™ erweitert werden kann, bietet vielfältige Alltagshelfer und sorgt für Spaß und Unterhaltung. Das brillante 9,65cm große Touchscreen-Display garantiert zudem beste Benutzerfreundlichkeit und Top-Bildqualität. Neben zahlreichen Funktionen und Anwendungen zum Surfen, Mailen und sozialen Netzwerken hilft das vollwertige Navigationssystem durch GPS-Ortung und Google Maps™-App dabei, einfach und schnell ans Ziel zu kommen.
Das Telefon gibt es wieder mit einem Tchibo-Tarif, der sich sehen lassen kann.
Reviews Samsung Galaxy S3
0Ich habe bei Youtube einen sehr interessanten Channel gefunden, auf dem sich alles um Reviews von Telefonen dreht und es gibt ganz viele Infos und Filme zum neuen Galaxy S3 von Samsung. Vorbeischauen lohnt in jedem Falle.
Natürlich gibt es auch Vergleiche, hier mit dem Apple iPhone 4S
Und auch Vergleiche mit anderen Samsung-Geräten, hier das Note.
Mir hat es bei meiner Entscheidung zum Kauf eines neuen Telefons sehr geholfen. Es wird das S3 werden, es sei denn es kommt noch unerwartet ein anderes Gerät auf den Markt.



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